Mit Beschluss (Az.: 1 B 61/24) hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück den Antrag der Betreiberin eines „Automatenshops“ auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer noch anhängigen Klage abgelehnt.
Automatenshop darf an Sonn- und Feiertagen nicht länger als drei Stunden öffnen
17. Februar 2025 5. Februar 2025