Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Bürgergeldempfänger nicht als hilfebedürftig gelten, wenn sie ein (zu) großes Einfamilienhaus gebaut haben und dessen Wert zur Sicherung des Lebensunterhalts nutzen können.
Jobcenter muss nicht Immobilienvermögen von Bürgergeldempfängern optimieren
13. Februar 2025 5. Februar 2025