Dies hat das Landessozialgericht (LSG) jüngst entschieden (Beschluss vom 08.11.2024, L 20 AY 16/24 B ER). Die Antragstellerin stammt aus Guinea und lebt seit 2009 in Deutschland. Ihr Asylantrag wurde mit bestandskräftigem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge abgelehnt.
Asylbewerberleistungen sind bei mangelnder Mitwirkung einzuschränken
21. Januar 2025 23. Januar 2025