15 Trommeln für einen Aufzug

5. Januar 2025

Die von der Stadt Neustadt/Weinstraße (im Folgenden: Beklagte) gegenüber der Veranstalterin (im Folgenden: Klägerin) einer für Sonntag, den 19. Mai 2024 angemeldeten Versammlung in Neustadt/Weinstraße angeordnete Auflage – Begrenzung des Einsatzes von Trommlern und Musikanten auf eine Höchstzahl von 15 Personen und Trommeln – war rechtens.

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