Die von der Stadt Neustadt/Weinstraße (im Folgenden: Beklagte) gegenüber der Veranstalterin (im Folgenden: Klägerin) einer für Sonntag, den 19. Mai 2024 angemeldeten Versammlung in Neustadt/Weinstraße angeordnete Auflage – Begrenzung des Einsatzes von Trommlern und Musikanten auf eine Höchstzahl von 15 Personen und Trommeln – war rechtens.
15 Trommeln für einen Aufzug
13. Januar 2025 5. Januar 2025