Bei Gefangenen können neben arbeitsfreien Wochenend- und Feiertagen auch andere arbeitsfreie Tage der Versicherungspflicht unterliegen und zur Erfüllung der Anwartschaftszeit dienen.
Auch mit arbeitsfreien Tagen kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden
11. Januar 2025 5. Januar 2025