Die Klage eines Polizeibeamten gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Polizeipräsidium Westpfalz, wegen des ihm gegenüber ausgesprochenen Verbots der Führung der Dienstgeschäfte hat nur zum Teil Erfolg gehabt.
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte überwiegend rechtmäßig
7. Januar 2025 5. Januar 2025