Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat die Maßstäbe zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht von Hörfunkreportern präzisiert. Ausgangspunkt war ein Antrag eines Reporters bei der Deutsche Rentenversicherung (DRV), seinen sozialversicherungsrechtlichen Status im Rahmen seiner Tätigkeit für eine Landesrundfunkanstalt feststellen zu lassen.
Sozialversicherungspflicht von Hörfunkreportern
30. Dezember 2024 10. Dezember 2024