Geklagt hatte ein Bürgergeldbezieher, der mit seiner Lebensgefährtin in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt. Die Eltern der Lebensgefährtin hatten dieser im Dezember 2021 400 € auf ihr Girokonto überwiesen.
Ein Geldgeschenk zu Weihnachten in Höhe von 400 € für zwei Personen ist nicht auf das Bürgergeld anzurechnen
18. Dezember 2024 10. Dezember 2024