Ist unklar, ob Leistungsberechtigten ein Anspruch auf eine bestimmte Sozialleistung zusteht, kommt aber für den Fall, dass ein Anspruch auf diese Sozialleistung nicht besteht, ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung in Betracht, sollte auch diese andere Sozialleistung stets vorsorglich beantragt werden.
Leistungsanträge – Doppelt hält besser
28. November 2024 28. November 2024