Kein Freibetrag für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner

28. November 2024

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 5. November 2024 in mehreren Verfahren entschieden (Aktenzeichen B 12 KR 9/23 R, B 12 KR 3/23 R, B 12 KR 11/23 R).

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