Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass gegen einen Hinweis auf ein Behandlungs- und Abrechnungsverbot Widerspruch mit aufschiebender Wirkung eingelegt werden kann. Somit können die Patienten vorerst weiter versorgt werden.
Behandlungsverbot für Oberschenkelhalsbrüche vorläufig ausgesetzt
16. November 2024 15. November 2024