Wird einem Wohnungsmieter fristgerecht gekündigt, weil dieser mit der Mietzahlung in Rückstand geraten ist, so lässt sich diese Kündigung nicht ohne Weiteres dadurch aus der Welt schaffen, dass der Mietrückstand nachträglich noch ausgeglichen wird.
Bei Rückstand von Wohnungsmiete – Nachträgliche Zahlung steht Räumung nicht zwingend entgegen
26. Oktober 2024 18. Oktober 2024