Wird ein Sofa – hier durch Bettwanzenbefall – unbrauchbar, haben Bürgergeldbezieher einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Neuanschaffung eines Sofas, den das Landessozialgericht Hamburg mit 200,00 € beziffert hat.
Erstausstattung – 200 € für die Anschaffung eines Sofas
23. Oktober 2024 25. Oktober 2024