Beschränkt ein Bebauungsplan über ein Wochenendhausgebiet mittels sog. Baufenster die Bebaubarkeit von Flächen, so kann für ein Grundstück, das außerhalb eines Baufensters gelegen ist, kein Bauvorbescheid erteilt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Nicht überall im Wochenendhausgebiet müssen entsprechende Gebäude erlaubt sein
21. Oktober 2024 22. Oktober 2024