Darf man auf Unternehmensprofilen von Google negative Bewertungen hinterlassen, auch wenn man selbst nicht Kunde des Unternehmens ist? Mit dieser Frage hat sich kürzlich der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg befasst und eine differenzierende Betrachtung angestellt.
Monat: Oktober 2024
Dienstentfernung einer Justizvollzugsbeamtin wegen Untreue
Wem gehört das Fohlen?
Bei Rückstand von Wohnungsmiete – Nachträgliche Zahlung steht Räumung nicht zwingend entgegen
Grundsicherung – Schöffenbezüge müssen angegeben werden
Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers wegen des Vorwurfs der Zahlung von Beratungshonoraren ist unwirksam
Erstausstattung – 200 € für die Anschaffung eines Sofas
Intensivpflege als Schulbegleitung
Nicht überall im Wochenendhausgebiet müssen entsprechende Gebäude erlaubt sein
Kostenübernahme für Arbeitsassistenz auch bei elternzeitbedingter Reduzierung der Arbeitszeit
Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz müssen vom Integrationsamt auch dann übernommen werden, wenn die Schwerbehinderte bei einem bestehenden Arbeitsvertrag über 20 Wochenstunden während der Elternzeit nur 10 Stunden wöchentlich arbeitet. Der aufgrund von Elternzeit ruhende Teil des Arbeitsverhältnisses wird im Rahmen der gesetzlichen Mindestbeschäftigung von 15 Stunden mitgezählt.
Nicht jede Demenz führt zur Unwirksamkeit eines notariellen Testaments
Selbstbestimmte Freizeit mit Reha-Karre
Tarifvertrag darf Inflationsausgleich während der Elternzeit ausschließen
Antrag für bezahlbaren Führerschein
Die CDU/CSU-Fraktion ist mit ihrem Antrag für einen bezahlbaren Führerschein im Verkehrsausschuss gescheitert. Der Ausschuss lehnte den Antrag der Union (20/10610) am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Gruppe Die Linke ab. Die AfD-Fraktion hingegen unterstützte den Antrag. Der Bundestag wird am Donnerstag abschließend über den Antrag beraten und abstimmen.
Sexuelle Belästigung auf Betriebsfeier kostet Außendienstmitarbeiter den Arbeitsplatz
Familienflüchtlingsschutz nur bei nationaler Flüchtlingsanerkennung des Stammberechtigten
Enge Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von Personen, denen ein anderer Staat als die Bundesrepublik Deutschland die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, haben keinen hiervon abgeleiteten Anspruch auf die Zuerkennung von Familienflüchtlingsschutz nach dem Asylgesetz.