Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme einer Mitarbeiterin an dem sogenannten „Potsdamer Treffen“ von der Stadt Köln ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind.
Allein die Teilnahme an Potsdamer Treffen rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung
4. September 2024 3. September 2024