Mit Urteil vom 01.06.2023 (Az.: 19 KLs 19/22) hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich einen heute 58 Jahre alten Angeklagten wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Cannabisplantage statt Werkstatthalle
21. Mai 2024 21. Mai 2024