Cannabisplantage statt Werkstatthalle

21. Mai 2024

Mit Urteil vom 01.06.2023 (Az.: 19 KLs 19/22) hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich einen heute 58 Jahre alten Angeklagten wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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