Auf die mündliche Verhandlung vom 21. März 2024 hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück die Klage eines Mannes aus dem Osnabrücker Nordkreis auf Erteilung eines Drei-Jahres-Jagdscheins für die Jagdjahre 2022/2023 bis 2024/2025 gegen den Landkreis Osnabrück wegen mangelnder Zuverlässigkeit abgewiesen.
Gericht weist Klage auf Erteilung eines Jagdscheins ab
13. April 2024 5. April 2024