Die 16. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg hat mit Urteil vom 15.03.2023 (Aktenzeichen 16 O 2015/23) die Klage einer Klägerin auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen einer Verletzung durch einen von der Beklagten verkauften Tee abgewiesen.
Kein Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Verbrühungen mit heißem Tee
10. April 2024 5. April 2024