Die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat das Erzbistum Köln verurteilt, die Klägerin rückwirkend zum 01.01.2021 in ein beamtenähnliches Verhältnis zu übernehmen und den Differenzbetrag zu ihrer bisherigen Vergütung nachzuzahlen.
Übernahme in ein beamtenähnliches Verhältnis
31. März 2024 21. März 2024