Die ungenehmigte Nutzung eines Einfamilienwohnhauses als Monteursunterkunft darf nach einem Beschluss der Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße untersagt werden. Im zugrundeliegenden Fall hatte die Stadt Ludwigshafen durch ihre Bauaufsichtsbehörde eine Ortsbesichtigung durchgeführt, die ein zur Wohnnutzung genehmigtes Einfamilienhaus betraf.
Wohnhaus als Monteursunterkunft
14. März 2024 14. März 2024