Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Ehepaares gegen den Landkreis Bad Kreuznach abgewiesen. Damit wurde ein gegenüber den Klägern ergangenes Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere aller Art bestätigt.
Haltungs- und Betreuungsverbot aufgrund erheblicher Tierhaltungsmängel rechtmäßig
12. März 2024 1. März 2024