Insbesondere in der Möbelbranche wird immer wieder mit hohen Rabatten und Bestpreisgarantien geworben. Bei einer Bestpreisgarantie gilt: Können Kunden ein günstigeres Angebot der gleichen Ware durch einen Drittanbieter vorlegen, ist der Anbieter verpflichtet, einen entsprechenden Preisnachlass zu gewähren.
Irreführende Werbung mit Bestpreisgarantie
7. März 2024 8. März 2024