Zur Strafbarkeit eines Socialmediaposts zum Muttertag wegen Verwendung eines hakenkreuzähnlichen Symbols

9. Februar 2024

Nach der Zurückverweisung durch das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken im Revisionsverfahren hat das Landgericht Zweibrücken die Angeklagte wieder wegen der Verwendung eines hakenkreuzähnlichen Symbols in einem Socialmediapost zu einer Geldstrafe verurteilt. Die erneute Revision der Angeklagten gegen dieses Urteil hat keinen Erfolg.

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