Nach der Zurückverweisung durch das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken im Revisionsverfahren hat das Landgericht Zweibrücken die Angeklagte wieder wegen der Verwendung eines hakenkreuzähnlichen Symbols in einem Socialmediapost zu einer Geldstrafe verurteilt. Die erneute Revision der Angeklagten gegen dieses Urteil hat keinen Erfolg.
Zur Strafbarkeit eines Socialmediaposts zum Muttertag wegen Verwendung eines hakenkreuzähnlichen Symbols
16. Februar 2024 9. Februar 2024