Die Anordnung zur Entfernung von Parkflächenmarkierungen auf einem im Privateigentum stehenden Teilstück war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit Beschluss vom 3. Januar 2024 entschieden.
Parkflächenmarkierungen auf Privatstraße waren rechtswidrig
31. Januar 2024 26. Januar 2024