Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Tierschutzhofes auf einem Grundstück im Außenbereich. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Auf dem mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden bebauten Grundstück beabsichtigten die beiden Klägerinnen unter anderem den Bau einer Zwingeranlage zur Errichtung eines Tierschutzhofes, welcher durch einen Tierschutzverein betrieben werden soll.
Keine Baugenehmigung zur Errichtung eines Tierschutzhofes für Hunde im Außenbereich
27. Januar 2024 28. Januar 2024