Mit Urteil vom 20. Dezember 2022 (Az.: 19 KLs 27/22) hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich einen heute 32 Jahre alten Angeklagten sowie einen 33 Jahre alten Angeklagten wegen Beihilfe zum Handelstreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jeweils zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Verurteilung hinsichtlich Drogenplantage
22. Januar 2024 22. Januar 2024