Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

6. Dezember 2023

In dem Staatsschutzverfahren gegen Bai L. (Az.: 5 StS 1/22) hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle den Angeklagten am heutigen 62. Verhandlungstag wegen Mordes in Tateinheit mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Tötung in drei Fällen, davon in einem Fall im Versuch und in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Mord in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

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Elternbeirat bei Sägearbeiten für Weihnachtsbasar unfallversichert

6. Dezember 2023

Ein ehrenamtliches Mitglied des Elternbeirats eines kommunalen Kindergartens ist beim Zuschneiden von Baumscheiben für den Weihnachtsbasar des Kindergartens unfallversichert, auch wenn die Sägearbeiten auf seinem Privatgrundstück stattfinden. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (Aktenzeichen B 2 U 10/21 R).

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Diskussion um Bürgergeld – ein Angriff auf die Menschenrechte und die Menschenwürde

6. Dezember 2023

Die Saarländische Armutskonferenz (SAK) sieht in der aktuellen Debatte um das Bürgergeld einen Angriff auf die Menschenrechte und Menschenwürde. Nachdem das Bundesverfassungsgericht der Ampelregierung ihre Fehler in der Haushaltsführung per Beschluss aufzeigen musste, und die verfassungsgerechte Ordnung so wieder hergestellt wurde, sehen sich nun politische Kreise genötigt, die Schwächsten der Schwachen anzugreifen und mit dem Infragestellen des Bürgergelds eine erneute Debatte herbeizuführen, die das eigentliche Thema verdeckt.

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Keine nachträglich höhere Besoldung für Realschullehrerin im Ruhestand

1. Dezember 2023

Lehrkräften für die Sekundarstufe I, die nach altem Ausbildungsrecht studiert haben und in die Besoldungsgruppe A 12 BesO NRW alte Fassung (a.F.) eingestuft waren, steht kein Anspruch auf höhere Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 13 BesO NRW a.F. (wie einem Studienrat) zu. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit am 31.10.2023 verkündetem Urteil entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.

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Corona Sonderzahlung für Beamte im Sabbat Modell

22. November 2023

Beamten in Teilzeit im Blockmodell („Sabbat-Modell“), die am Stichtag 29.11.2021 während der sogenannten Ansparphase ihren Dienst mit regelmäßiger Arbeitszeit erbracht haben, steht die Corona-Sonderzahlung in ungeminderter Höhe zu. Das hat das Oberverwaltungsgericht am 31.10.2023 nach mündlicher Verhandlung entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.

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