Ein ehrenamtliches Mitglied des Elternbeirats eines kommunalen Kindergartens ist beim Zuschneiden von Baumscheiben für den Weihnachtsbasar des Kindergartens unfallversichert, auch wenn die Sägearbeiten auf seinem Privatgrundstück stattfinden. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (Aktenzeichen B 2 U 10/21 R).
Elternbeirat bei Sägearbeiten für Weihnachtsbasar unfallversichert
7. Dezember 2023 6. Dezember 2023