Beamten in Teilzeit im Blockmodell („Sabbat-Modell“), die am Stichtag 29.11.2021 während der sogenannten Ansparphase ihren Dienst mit regelmäßiger Arbeitszeit erbracht haben, steht die Corona-Sonderzahlung in ungeminderter Höhe zu. Das hat das Oberverwaltungsgericht am 31.10.2023 nach mündlicher Verhandlung entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.
Corona Sonderzahlung für Beamte im Sabbat Modell
1. Dezember 2023 22. November 2023