Der Kläger, der bei der Beklagten eine private Krankenversicherung unterhält, leidet an Osteogenesis Imperfecta Typ 1 (Glasknochenkrankheit). Er hat behauptet, aufgrund dieser Erkrankung träten regelmäßig Schmerzen auf, die mit ausgeprägter Immobilität verbunden seien.
Versicherung muss die Kosten für die Versorgung mit Medizinal Cannabis nicht tragen
30. November 2023 22. November 2023