Zahlen Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber für ihren Firmenwagen Miete für einen Parkplatz, so mindert dies den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens. Dies hat der 1. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem veröffentlichten Urteil vom 20.04.2023 entschieden (1 K 1234/22).
Angemieteter Parkplatz mindert den geldwerten Vorteil für Dienstwagennutzung
20. November 2023 19. November 2023