Soziale Netzwerke und Messenger Dienste sind kein rechtsfreier Raum. Wer dort gegenüber seinem Verpächter ausfällig wird, muss damit rechnen, dass ihm das Pachtverhältnis fristlos gekündigt wird. So hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal in einem aktuellen Räumungs-Rechtsstreit entschieden.
Ausfälligkeiten in sozialen Netzwerken können zu fristloser Kündigung von Pachtvertrag führen
4. November 2023 4. November 2023