Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass das Jobcenter bei besonders schwer verfügbaren, behindertengerechten Wohnungen auch Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze übernehmen muss.
Jobcenter muss bei marktengem Wohnraum draufzahlen
31. Oktober 2023 27. Oktober 2023