Rotkäppchens Wolf darf vorläufig nicht abgeschossen werden

27. Oktober 2023

Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat am 25. Oktober 2023 im Wege eines sogenannten Hängebeschlusses (Zwischenbeschluss) auf den Eilantrag einer Naturschutzvereinigung gegen eine von der Region Hannover erteilte naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die letale Entnahme eines Wolfes vorläufig die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt.

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