Mit dem Angebot eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung, die per Auto 4,3 km bzw. mit dem Fahrrad 3,2 km vom Wohnort entfernt ist, hat die Stadt Münster den Betreuungsanspruch eines 2-jährigen Kindes erfüllt.
Beschwerden in Kitaplatz Verfahren bleiben erfolglos
23. Oktober 2023 12. Oktober 2023