Bisher galt bei ALG II bzw. jetzt Bürgergeld eine einfache Regelung: Vermögen ist das, was jemand zu Beginn seines Leistungsbezuges bereits hat und Einkommen das, was während des Leistungsbezuges dazukommt. Wer also während seines Leistungsbezuges etwas erbte, erzielte Einkommen.
Erbschaften werden nicht mehr als Einkommen angerechnet
14. Oktober 2023 12. Oktober 2023