Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass das Vorzeigen einer gefälschten Corona-Impfbescheinigung in einer Apotheke, um den digitalen Impfausweis zum Hochladen in der Corona-Warn-App zu erhalten und diesen dann zu verwenden, das strafbare Gebrauchen einer unechten Urkunde ist.
Gefälschte Corona Impfbescheinigung ist eine strafbare Urkundenfälschung
8. Oktober 2023 5. Oktober 2023