Keine Versorgung mit medizinischem Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung bei Behandlungsalternativen

9. September 2023

Ein gesetzlich Krankenversicherter hat keinen Anspruch gegen seine Krankenversicherung auf Versorgung mit medizinischem Cannabis, wenn noch Behandlungsalternativen bestehen. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück mit Gerichtsbescheid vom 06.07.2023 (Aktenzeichen S 46 KR 160/22) entschieden.

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