Ein gesetzlich Krankenversicherter hat keinen Anspruch gegen seine Krankenversicherung auf Versorgung mit medizinischem Cannabis, wenn noch Behandlungsalternativen bestehen. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück mit Gerichtsbescheid vom 06.07.2023 (Aktenzeichen S 46 KR 160/22) entschieden.
Keine Versorgung mit medizinischem Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung bei Behandlungsalternativen
20. September 2023 9. September 2023