Mit Urteil vom 24.08.2023 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen auf Antrag eines Vaters festgestellt, dass die Inobhutnahme eines damals 11-jährigen Kindes im Jahr 2020 rechtswidrig war (2 A 107/22).
Rechtswidrigkeit einer Inobhutnahme
12. September 2023 9. September 2023