Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 30. August 2023 (Az.: 11 LA 302/22) den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg (Az.: 3 A 58/21) abgelehnt, mit dem dieses die Klage eines Berufsschäfers auf Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zum Erwerb und Führen einer Flinte sowie auf Erteilung einer entsprechenden Schießerlaubnis abgewiesen hat (vgl. auch die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 6. September 2022).
Abweisung der Klage auf Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse an einen Schäfer
11. September 2023 9. September 2023