Kein Waffenschein für Bundeswehrsoldat

1. September 2023

Der Kläger ist Bundeswehrsoldat und als solcher Mitglied des Spezialkommandos der Bundeswehr (KSK). In dieser Eigenschaft war er mehrfach in Afghanistan eingesetzt. Er begehrt vom Polizeipräsidium Bielefeld die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe (Waffenschein), weil er wegen seiner früheren Einsätze in Afghanistan Vergeltungsanschläge islamistischer Terrorgruppierungen auf seine Person befürchtet.

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