Die 11. große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg hat mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 27.06.2023 (Az. 111 Qs 42/23) klargestellt, dass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Vorwurfs einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter gerechtfertigt sein kann.
Wer betrunken E-Scooter fährt riskiert seine Fahrerlaubnis
11. August 2023 9. August 2023