Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen, die einem Bürgergeldbezieher im Zeitraum seines Leistungsbezuges zufließen, sind auf dessen Bürgergeldanspruch leistungsmindernd anzurechnen. Dies gilt auch für Betriebskostenguthaben, die in einem Zeitraum entstanden sind, in dem noch kein Bürgergeld bzw. ALG II bezogen wurde.
Bürgergeld – Keine Anrechnung von Betriebskostenguthaben
8. Juli 2023 4. Juli 2023