Eine Corona-Impfung kann nach Auftreten eines Körperschadens bei einer Lehrerin nicht als Dienstunfall anerkannt werden, auch wenn die Beamtin sich nach ihrer Einordnung in die Priorisierungsgruppe II der Impfung unterzogen hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Gesundheitsschaden nach Corona Impfung kein Dienstunfall
12. Juni 2023 6. Juni 2023