Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg hat einem Kläger wegen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) mit Urteil vom 24.01.2023 (Az. 3 O 81/22) Schmerzensgeld in Höhe von 300,00 € zugesprochen.
Schmerzensgeld für Datenleck auf socialmedia Plattform
17. Mai 2023 10. Mai 2023