München/Berlin (DAV). Wird bei einem Arzt ein alkoholisches Abhängigkeitssyndrom diagnostiziert, muss er mit dem sofortigen Ruhen seiner Approbation rechnen. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs am 2. März 2020 (AZ: 21 CS 19.1736).
Alkoholabhängigkeit – Approbation ruht sofort
12. April 2023 11. April 2023