Das Sozialgericht (SG) Hannover hat entschieden, dass ein Schüler unfallversichert ist, der nach Schulschluss auf dem Weg in ein Sportinternat, um dort das Mittagessen einzunehmen und Hausaufgaben anzufertigen, verunfallt. Dass der Schüler danach beabsichtige, zum Kadertraining zu gehen, lasse den Unfallversicherungsschutz für den Weg von der Schule ins Sportinternat nicht entfallen.
Schüler nach Schulschluss auf dem Weg ins Sportinternat zum Mittagessen unfallversichert
27. März 2023 27. März 2023