Energieversorger mussten ihrer Kundschaft bis zum 1. März 2023 mitteilen, welche Entlastungen die Energiepreisbremsen für sie zur Folge haben. Nicht alle Anbieter haben es geschafft, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Andere Versorger informierten zwar – jedoch mit inhaltlichen Fehlern, die Verbraucher teuer zu stehen kommen können.
Fehlerhafte Informationsschreiben zu Preisbremsen
24. März 2023 20. März 2023