Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die unterlassene Aufnahme einer Arbeit jedenfalls dann kein sozialwidriges Verhalten darstellt, wenn das Jobcenter den Betroffenen „allein lässt“ und nicht die nötige Hilfe leistet.
Fehlender Arbeitsantritt als sozialwidriges Verhalten?
15. März 2023 14. März 2023